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CE-Kennzeichnung prüfen

Warenweg vom Hersteller zum VerwenderSieben Stationen in dieser Reihenfolge: Hersteller, Bevollm., Einführer, Händler, Fulfilment, Marktplatz, Verwender.HerstellerBevollm.EinführerHändlerFulfilmentMarktplatzVerwender

Noch keine Rolle gewählt. Der Streifen zeigt den vollständigen Warenweg; sobald Sie eine Rolle wählen, ist Ihre Station darin markiert.

Die CE-Kennzeichnung nach neuem Recht gehört zu den Kernpflichten, deren Geltung Art. 95 Abs. 9 der Verordnung (EU) 2024/3110 an einen Durchführungsrechtsakt knüpft. Bis zum 4. August 2026 ist keiner ergangen; geprüft wird deshalb nach dem nachstehenden Stand.

Kurze, zitierfähige Adresse für ein einzelnes Pflichtblatt — sie passt in ein Prüfprotokoll neben eine Chargennummer. Der Stand der Pflicht in Ihrer Rolle steht direkt unter der Überschrift; ohne gewählte Rolle stehen alle sechs Rollen nebeneinander. Die sechs Abschnitte darunter stehen auf jedem Blatt in derselben Reihenfolge.

Rechtsstand des Blattes Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Artikel 11 bis 18 — nach Art. 94 der Verordnung (EU) 2024/3110 fortgeltend bis zum 8. Januar 2040. Die Kernpflichten der Verordnung (EU) 2024/3110 gelten nach Art. 95 Abs. 9 erst ein Jahr nach einem Durchführungsrechtsakt nach Art. 5 Abs. 8 oder Art. 6 Abs. 1; ein solcher ist bis zum 4. August 2026 nicht ergangen. Prüfstand: 4. August 2026.

CE-Kennzeichnung prüfen

Stand der Pflicht „CE-Kennzeichnung prüfen" in allen sechs Rollen.
Rolle Umfang Fundstelle
Händler trifft zu Art. 14 Abs. 2
Einführer (Importeur) trifft zu Art. 13 Abs. 2
Fulfilment-Dienstleister entfällt nicht in Art. 4
Online-Marktplatz eingeschränkt Art. 31 Abs. 1
Bevollmächtigter eingeschränkt Art. 12 Abs. 3
Mehrere Rollen zugleich trifft zu Art. 13 und 14

Was genau

Die CE-Kennzeichnung muss am Produkt, auf einem Etikett, auf der Verpackung oder auf den Begleitpapieren angebracht sein und die vorgeschriebenen Begleitangaben tragen: die letzten beiden Ziffern des Jahres der ersten Anbringung, Name und Anschrift des Herstellers, den eindeutigen Kenncode des Produkttyps, die Bezugsnummer der Leistungserklärung, die Nummer der harmonisierten technischen Spezifikation und die erklärten Leistungen.

Wer schuldet es

Händler und Einführer prüfen, dass die Kennzeichnung angebracht ist und die Begleitangaben vollständig sind. Der Fulfilment-Dienstleister prüft sie nicht. Der Marktplatz prüft sie nicht, muss aber die Schnittstelle so bauen, dass ein Unternehmer sie angeben kann. Der Bevollmächtigte darf die Kennzeichnung nicht selbst anbringen — das bleibt beim Hersteller.

Ab wann und bis wann

Vor der Bereitstellung auf dem Markt. Fällt die fehlende oder unvollständige Kennzeichnung erst im Lager auf, darf das Produkt nicht bereitgestellt werden, solange sie fehlt.

Rechtsgrundlage

Art. 8 und Art. 9 (Grundsätze und Anbringung), Art. 14 Abs. 2 (Händler), Art. 13 Abs. 2 (Einführer), Art. 12 Abs. 3 (Bevollmächtigter) der Verordnung (EU) Nr. 305/2011; Art. 31 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Marktplatz).

Welcher Nachweis im Streitfall genügt

Ein datiertes Lichtbild des Kennzeichnungsträgers mit erkennbarer Charge, abgelegt zum Wareneingang. Das ist der einzige Nachweis, der auch dann noch trägt, wenn die Ware längst verbaut ist.

Was die Marktüberwachung typischerweise zuerst verlangt

Ein Bild oder ein Muster des Kennzeichnungsträgers und den Abgleich der Bezugsnummer auf der Kennzeichnung mit der Nummer der vorgelegten Leistungserklärung. Weichen beide voneinander ab, wird der Vorgang regelmäßig zum Fall.

Information, keine Rechtsberatung. Stand: