Meldepflicht bei Nichtkonformität
| Rolle | Umfang | Fundstelle |
|---|---|---|
| Händler | trifft zu | Art. 14 Abs. 4 |
| Einführer (Importeur) | trifft zu | Art. 13 Abs. 5 |
| Fulfilment-Dienstleister | trifft zu | Art. 4 Abs. 3 |
| Online-Marktplatz | eingeschränkt | Art. 7 Abs. 1 |
| Bevollmächtigter | trifft zu | Art. 12 Abs. 2 |
| Mehrere Rollen zugleich | trifft zu | Art. 13 und 14 |
Was genau
Wer Grund zu der Annahme hat, dass ein Bauprodukt nicht mit seiner Leistungserklärung übereinstimmt oder die geltenden Anforderungen nicht erfüllt, darf es nicht bereitstellen und muss Hersteller oder Einführer unterrichten. Besteht zusätzlich ein Risiko, sind die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten zu unterrichten — mit Angaben zur Nichtkonformität und zu den ergriffenen Korrekturmaßnahmen.
Wer schuldet es
Händler, Einführer, Bevollmächtigter und Fulfilment-Dienstleister jeweils aus eigener Grundlage. Der Marktplatz unterliegt keiner unmittelbaren bauprodukterechtlichen Meldepflicht, wohl aber der Befolgungspflicht gegenüber der Marktüberwachung und den Melde- und Abhilfeverfahren des Gesetzes über digitale Dienste.
Ab wann und bis wann
Unverzüglich ab Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Verdacht aufdrängt. „Erst intern prüfen und dann melden" ist keine zulässige Reihenfolge, wenn ein Risiko im Raum steht.
Rechtsgrundlage
Art. 14 Abs. 4 (Händler), Art. 13 Abs. 5 (Einführer), Art. 12 Abs. 2 Buchst. c (Bevollmächtigter) der Verordnung (EU) Nr. 305/2011; Art. 4 Abs. 3 Buchst. c der Verordnung (EU) 2019/1020 (Fulfilment); Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie Art. 16 und 22 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Marktplatz).
Welcher Nachweis im Streitfall genügt
Die Meldung selbst mit Absendedatum, die Sperrbuchung im Warenwirtschaftssystem und die Dokumentation der Korrekturmaßnahme. Entscheidend ist der zeitliche Abstand zwischen Kenntnis und Meldung — er wird aus Ihren eigenen Unterlagen rekonstruiert.
Was die Marktüberwachung typischerweise zuerst verlangt
Den Zeitpunkt Ihrer Kenntnis und den Zeitpunkt Ihrer Meldung, belegt aus internen Vorgängen. Eine späte Meldung ist häufig folgenschwerer als der ursprüngliche Mangel.
Information, keine Rechtsberatung. Stand: