§ 11 Bauproduktengesetz: wann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird
Im Bauprodukterecht wird über Bußgelder gesprochen. Dass daneben ein Straftatbestand steht, kommt in der Beratungspraxis selten vor — er steht in § 11 des Bauproduktengesetzes und ist mit dem Bauproduktengesetz-Anpassungsgesetz zum 15. Januar 2026 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 4 vom 14. Januar 2026). Der Rahmen § 11 BauPG sieht Freiheitsstrafe bis zu einem …
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